Ab 1. Jänner 2025 gilt das Eu-weite Amalgamverbot. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie bei uns in der Ordination nur mehr Füllungen aus Composite. Laut derzeitigem Stand werden diese Füllungen im Seitzahnbereich nicht von der Sozialversicherung bezahlt. Es handelt sich also um Privatleistungen, die Sie bei uns bezahlen müssen. Sie können aber die saldierte Rechnung bezüglich einer Rückerstattung bei Ihrer Versicherung einreichen. Leider gibt es derzeit auch noch keine Informationen über die Höhe der Rückerstattung.Bei Kindern bis 15, Schwangeren und stillenden Müttern gibt es nachwievor Füllungen aus Glasionomerzement als Kassenleistung.Für weitere Informationen stehen wir gerne persönlich zur Verfügung.Bitte halten Sie sich an die nachstehenden Regeln:
Behandlungen sind derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für Schmerzpatienten!
Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuchen wir um Absage spätestens 24 Stunden vor dem Termin, da wir Ihnen ansonsten den Termin in Rechnung stellen.
Bitte kommen Sie ohne Begleitperson!
Keine Behandlung erfolgt bei Anzeichen einer Erkältung.
Am 17. Dezember haben wir von 20 Uhr bis 1 Uhr Nachtdienst.
Vom 20. Dezember bis 6. Jänner ist die Ordination geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab 7.1., 9 Uhr.